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Stellungnahme All.Can Schweiz

Mittwoch, 21. September 2022

Stellungnahme zu den Änderungen der KVV und KLV: Kostensenkende Massnahmen, Vergütung im Einzelfall und Massnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit

All.Can Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat sich mit dem Problemfeld des Zugangs zu innovativen Arzneimitteln auseinandersetzt. Insbesondere in der Krebstherapie kommt neuen Arzneimitteln und den mit ihnen einhergehenden Verbesserungen des Therapiestandards eine grosse Bedeutung zu.

Die Fortschritte sind grösstenteils mit neuen Behandlungsmethoden zu begründen, unter denen die Arzneimittel einen wichtigen Platz einnehmen. Gleichzeitig ist einzuräumen, dass die Finanzierung unseres Gesundheitssystems und damit der Krebstherapien eine Herausforderung darstellt. Ein Zielkonflikt ist also nicht von der Hand zu weisen. Dieser sollte jedoch nicht zu Lasten eines schnellen Zugangs zu wirksamen Therapien aufgelöst werden, sondern erfordert die Arbeit an neuen Modellen.

All.Can Schweiz befürchtet daher, dass über die in Vernehmlassungsunterlagen vorgeschlagene Fixierung des Kostengünstigkeitsprinzips im Preisvergleich von Therapiealternativen das Gleichgewicht in der Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung zu möglichst kostengünstigen Preisen ohne gesellschaftliche oder politische Debatte in Richtung einer Orientierung an der isolierten Kostenfrage zu kippen droht. Dies wäre im Allgemeinen nicht wünschenswert.

Spezifisch Stellung nehmen möchten wir im Folgenden zum "off label-use" (OLU). Die Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall (Art. 71a-d KVV) ist in der Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten ein wichtiges Standbein. In der Onkologie sind Einzelfallvergütungen auf Grund von verzweigten Krankheitsbildern und dynamischem Erkenntnisgewinn in bedeutendem Masse häufiger als in anderen Therapiebereichen. Da die Zugangsgerechtigkeit unter der bestehenden Regelung nicht garantiert ist, sind Verbesserungen der Mechanismen des Art. 71 a-d KVV in der Tat angezeigt. Eine Zweckentfremdung der Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall, um für Arzneimittel die Vergütungsbrücke in der Zeit zwischen Marktzulassung und Leistung auf der Spezialitätenliste (SL) zu schlagen, wie sie in den Vernehmlassungsunterlagen vorgeschlagen wird, lehnen wir indes ab.

Wir befürchten, dass die vorgeschlagenen Evidenzanforderungen (35% Mehrnutzen gegenüber Standardtherapie oder Placebo) als starre Grenze in der Praxis bewirken würden, dass ein grosser Anteil der für Patientinnen und Patienten absolut essentiellen OLU-Vergütungsfälle massiv eingeschränkt würde. Es ist nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten, wenn die Mechanismen der OLU-Vergütung so umgestaltet werden, dass sie für wirkliche Einzelfälle ein schlechteres Rahmenwerk werden, als sie es heute sind. Wir möchten ausdrücklich davon abraten, dem Primat einer möglichst kostengünstigen Versorgung folgend, über die Stellschrauben der KVV und KLV wie vorgeschlagen das Gefüge in der OLU-Vergütung so zu verändern, dass der Versorgungsqualität in der Schweiz eine Verschlechterung droht.

Die vollständige Stellungnahme von All.Can Schweiz finden Sie hier.

Die gemeinsame Stellungnahme seitens Interpharma finden Sie hier.

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